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Zeppelin Konzern informiert: Klage des ehemaligen Geschäftsführers Knepper auf höhere Versorgungsansprüche abgewiesen

11.02.2020

Garching bei München

Das Landgericht München I hat die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Zeppelin GmbH, Jürgen-Philipp Knepper, auf Erteilung einer erhöhten Versorgungszusage durch das Unternehmen abgewiesen.

Der ehemalige Geschäftsführer der Zeppelin GmbH, Jürgen-Philipp Knepper, hat unter Berufung auf eine angebliche Diskriminierung, höhere Versorgungsansprüche als in seinem Anstellungsvertrag vereinbart gegen das Unternehmen geltend gemacht.

Die Zeppelin GmbH erteilte dem ehemaligen Geschäftsführer Knepper eine Versorgungszusage nach den im Unternehmen üblichen Regeln. Gleichwohl sieht sich Herr Knepper durch diese Versorgungszusage diskriminiert. Mit seiner Klage vor dem Landgericht München strebte er eine nachträgliche Erhöhung seiner Versorgung an. Die Zeppelin GmbH ist dem entgegengetreten. Im Unternehmen galten und gelten Vorgaben für die Versorgung der Geschäftsführer, die einheitlich auf Herrn Knepper und vergleichbare Geschäftsführer angewandt wurden.

Mit Urteil vom 11. Februar 2020 hat das Landgericht München I die Klage von Herrn Knepper zurückgewiesen. Die Zeppelin GmbH sieht sich somit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Bereits zuvor hatte das Landgericht Ravensburg eine weitere Klage von Herrn Knepper, die sich gegen seine Abberufung als Geschäftsführer richtete, abgewiesen. Gegen diese Klage hat Herr Knepper vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt, die ebenfalls als unbegründet im Oktober 2019 zurückgewiesen wurde.

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