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Zeppelin Konzern informiert: Klage des ehemaligen Geschäftsführers Knepper erneut abgewiesen

26.11.2020

Garching bei München

Der ehemalige Geschäftsführer der Zeppelin GmbH, Jürgen-Philipp Knepper, hat, unter Berufung auf eine angebliche Diskriminierung, höhere Versorgungsansprüche als in seinem Anstellungsvertrag vereinbart gegen das Unternehmen geltend gemacht.

Die Zeppelin GmbH ist dem entgegengetreten. Im Unternehmen galten und gelten Vorgaben für die Versorgung der Geschäftsführer, die einheitlich auf Herrn Knepper und vergleichbare Geschäftsführer angewandt wurden.

Seine Klage wurde nun auch durch das Oberlandesgericht München am 25. November 2020 abgewiesen. Damit hat das OLG München das Urteil des Landgericht München I, welches die Klage mit Urteil vom 11. Februar 2020 zurückgewiesen hat, bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde ebenfalls nicht zugelassen.

Die Zeppelin GmbH sieht sich somit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Zur Veröffentlichung, honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

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