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Zeppelin Konzern ist out of office – aber nicht out of work

30.09.2020

Garching bei München

Der Zeppelin Konzern wagt mit Mut und Pioniergeist den Schritt in eine neue Zukunft. So wird ab dem 1. Oktober 2020 das Arbeiten im Homeoffice vom Ausnahmezustand zur dauerhaften Alternative: Eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ermöglicht es Zeppelin Mitarbeitern in Deutschland mobil zu arbeiten, wo es sinnvoll und umsetzbar ist – und das ohne zeitliche Beschränkung. Die übergeordnete Zielsetzung der neuen Vereinbarungen ist die effiziente Kombination aus Büroarbeit und Mobilarbeit: die sogenannte Hybrid-Arbeit, die es ermöglicht, die Vorteile aus beiden Welten zusammenzubringen. 

„Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass Mobiles Arbeiten nicht nur einen positiven Einfluss auf die Flexibilität, Modernität und digitale Transformation des Unternehmens hat. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann durch die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsorts immens profitieren“, sagt Alexandra Mebus, Geschäftsführerin und Arbeitsdirektorin des Zeppelin Konzerns. Um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurden die bestehenden Regelungen zum Thema „Mobiles Arbeiten“ in enger Zusammenarbeit zwischen HR und den Betriebsräten überarbeitet – und neu ausgerichtet. Diese ermöglichen ab 1. Oktober 2020 den Zeppelin Mitarbeitern in Deutschland grundsätzlich ortsunabhängig zu arbeiten: Betroffen von der neuen Regelung sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zeppelin GmbH sowie ihrer inländischen Tochtergesellschaften.

Um den unterschiedlichen Teamstrukturen, Tätigkeitsbereichen und Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerecht zu werden, wurde bei der Ausgestaltung der neuen Vorgaben bewusst auf einen zeitlich vorgegebenen Richtwert verzichtet. „Wir sind überzeugt davon, dass vielfältige Arbeitsformen die beste Voraussetzung für Motivation, Zusammenarbeit und Produktivität sind“, so Mebus. Nicht jede Tätigkeit kann flexibel von anderen Wirkungsstätten außerhalb der Büroräume verrichtet werden. Aber da, wo es möglich ist, macht Zeppelin den Weg frei für individuelle Lösungen.

Die Voraussetzung für ortsungebundenes Arbeiten ist die Zustimmung der Führungskraft. Denn Mobilarbeit bei Zeppelin basiert auf dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Kein Mitarbeiter kann zu Mobiler Arbeit verpflichtet werden, aber es gibt auch keinen Anspruch auf Mobiles Arbeiten. Ein Arbeitsplatz in der Betriebsstätte bleibt in jedem Fall sichergestellt. An den großen Standorten und dort, wo es sinnvoll ist, wird derzeit die Möglichkeit von Desk-Sharing-Lösungen geprüft. Zudem wird das Thema eng von HR- und Betriebsratsseite begleitet: So werden Mitarbeiter und Führungskräfte mit diversen Trainings zu Themen wie Hybrid-Arbeit, Mobiles Arbeiten und virtuelles Führen unterstützt.

„Wir haben während der Corona-Krise ausschließlich positive Erfahrungen mit Mobilem Arbeiten gemacht und nutzen das Gelernte nun, um unsere Arbeitsumgebungen an den zukünftigen Anforderungen auszurichten,“ sagt Peter Gerstmann, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung und CEO des Zeppelin Konzerns. Und ergänzt: „Damit transportieren wir die Agilität unserer Start-Up Organisationen aus der Digitalisierung in unsere traditionellen Unternehmensbereiche!“

Zur Veröffentlichung, honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

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Alexandra Mebus, Geschäftsführerin und Arbeitsdirektorin der Zeppelin GmbH in ihrem Büro in der Konzernzentrale in Garching und beim Mobilen Arbeiten in ihrem Zuhause. © Zeppelin GmbH, Fotograf: Paul Träger

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Zeppelin GmbH

Graf-Zeppelin-Platz 1

85748 Garching bei München